Unternehmensgründung light

Die Idee im Auge behalten

Gründen oder nicht gründen – das ist die Frage, die sich viele mit einer guten Businessidee  stellen. Nur die Wenigsten wagen den Sprung ins kalte Wasser. Für seine Idee kann man sich begeistern, ist Feuer und Flamme. Der Gedanke an Businesspläne, Kreditanträge, Bankgespräche, Buchhaltung, Finanzamt, Sozialversicherung usw löst jedoch ein ungutes Gefühl in der Magengegend aus und schreckt ab.

Allen, die sich in einer solchen Situation befinden aber auch allen, die noch keine ausgereifte Idee haben aber sich für das Thema Gründen und Entrepreneurship interessieren, finden im Buch "Kopf schlägt Kapital" von Prof Dr Günter Faltin (erschienen im dtv Verlag)  wertvolle Anregungen wie das Gründen unter Beachtung einfacher Prinzipien gelingen kann.  Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigt er wie es möglich ist, mit „einfachen aber durchdachten ausgearbeiteten Ideen, die nur relativ geringe finanzielle Mittel erfordern“ zu starten.

Aus meiner Erfahrung in der Beratung von Gründern empfehle ich allen, die eine gute Idee für eine Unternehmensgründung haben, sich von bürokratischen Formalitäten nicht abschrecken zu lassen und wenn möglich einmal klein zu starten. Vielleicht zunächst noch neben dem Job einmal ausprobieren ob die Idee auch funktioniert. Gerade für Kleinst- und Kleinunternehmer, gibt es viele steuerliche Erleichterungen und man benötigt kein umfangreiches Rechnungswesen (was natürlich nicht heißt, dass man seine Zahlen nicht im Griff haben sollte -  aber dafür reichen am Anfang oft auch einfache Excel-Listen).

Nicht gleich zu Beginn den großen (Bank)Kredit aufnehmen. Eher die Idee noch einmal überarbeiten und an dem einen oder anderen „Schräubchen“ nochmals drehen, sollte es sich mit den eigenen finanziellen Mitteln nicht ausgehen.

Gerade am Anfang sind weder teure Berater, Rechtsanwälte, Notare oder Finanziers notwendig. Man muss nicht gleich eigene Mitarbeiter anstellen, sondern kann  mit professionellen Kooperationspartnern auf selbständiger Basis zusammenzuarbeiten ( zB im IT-Bereich). Auf diese Weise sichert man sich betriebliche Flexibilität. Insbesondere lässt sich der Vertrag mit einem selbständigen Kooperationspartner wesentlich einfacher wieder lösen als ein Dienstvertrag.

Welche Rechtsform eignet sich am Anfang?

In Österreich wurden 2018 lt Statistik Austria die meisten Unternehmen (über 70%) als Einzelunternehmen gegründet gefolgt von der GmbH (ca 16%) und den Personengesellschaften (ca 11%).

Einzelunternehmen

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist formal betrachtet am Einfachsten und geht sehr rasch. Vielfach reicht die Anmeldung des Gewerbes bei der Gewerbebehörde und die Übermittlung des Betriebseröffnungsbogens innerhalb eines Monats ab Beginn der selbständigen Tätigkeit an das Finanzamt.

Die Anmeldung des Gewerbes bei der Gewerbebehörde kann − mittels Formular – persönlich, schriftlich oder elektronisch im Zuge der eGründung über das Unternehmensserviceportal erfolgen.

Die Gewerbeanmeldung ist sofort rechtswirksam , wenn alle Voraussetzungen erfüllt und dem Antrag alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden. Das Gewerbe kann ab dem Tag  der Anmeldung ausgeübt werden.

Für die Anmeldung eines freien Gewerbes reicht der Nachweis der Volljährigkeit, der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines anderen EU bzw EWR Staates sowie der persönlichen Unbescholtenheit (keine Vorstrafen) bezüglich bestimmter gerichtlich strafbarer Delikte. Ein Hinderungsgrund für die Ausübung eines Gewerbes ist die Eintragung in der Insolvenzdatei aufgrund eines mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffneten oder aufgehobenen Insolvenzverfahrens.

Bei einem reglementierten Gewerbe wie zB dem Gastgewerbe, muss zusätzlich noch ein Befähigungsnachweis erbracht werden. Das bedeutet, dass man zusätzlich zu den oben beschriebenen allgemeinen Voraussetzungen noch nachweisen muss, dass man die fachlichen und technischen Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes erfüllt. Sofern man die Befähigung nicht selbst erfüllt ist in diesen Fällen ein gewerberechtlicher Geschäftsführer, der über die notwendige Befähigung verfügt, anzustellen und zwar idR für mindestens ca 20 Wochenstunden.

Mit dem Tag an dem die Gewerbeberechtigung erlangt wird, beginnt grundsätzlich auch die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Die Gewerbebehörde übermittelt normalerweise die Gewerbeanmeldung der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) automatisch. Die SVS schickt in der Folge ein Begrüßungsschreiben innerhalb von vier Wochen ab Wirkungsdatum des Gewerbes.

Kleinunternehmer, also Unternehmer deren Jahresumsatz (erzielte Erlöse) aus der gewerblichen Tätigkeit weniger als € 35.000,00 beträgt und deren jährliche Einkünfte (Gewinn) die Grenze von € 5.710,32 (Stand 2021) nicht übersteigt, können sich von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Es ist dann nur noch der Unfallversicherungsbeitrag zu leisten.

Bei manchen Berufen, den sog Neuen Selbständigen - wie zB diversen Vortragstätigkeiten, künstlerischen Berufen, schriftstellerischen Tätigkeiten - die nicht unter die Gewerbeordnung fallen, entfällt die Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Diese müssen zunächst lediglich innerhalb eines Monats ab Beginn der selbständigen Tätigkeit den Betriebseröffnungsbogen an das Finanzamt senden. Auch diese Berufen unterliegen der Sozialversicherung der Selbständigen; die Anmeldung zur Sozialversicherung der Selbständigen kann aber solange unterbleiben, solange die oben beschriebene Kleinunternehmergrenze nicht überschritten wird.   Man kann sich natürlich freiwillig bei der SVS versichern lassen, was dann zu empfehlen ist, wenn sonst kein weiterer Sozialversicherungsschutz besteht.

GmbH

Die Gründung einer GmbH ist zwar komplexer als die Gründung eines Einzelunternehmens. In den vergangenen Jahren gab es bei der GmbH aber wesentliche Vereinfachungen.

So wurde zB das Kapitalerfordernis in den letzten Jahren stark reduziert. Das „offizielle“ Mindeststammkapital der GmbH beträgt zwar nach wie vor € 35.000,00. Davon müssen aber – bei Inanspruchnahme der Grünungsprivilegierung -  zu Beginn maximal € 5.000,00 auf ein Bankkonto der GmbH eingezahlt werden. Oft wird irrtümlich angenommen, dass das eingezahlte Stammkapital quasi als Liquiditätsreserve am Bankkonto gebunden ist. Selbstverständlich steht das auf das Bankkonto der GmbH eingezahlte Stammkapital zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen für Zwecke der GmbH zur Verfügung. Verboten ist lediglich die Verwendung des eingezahlten Stammkapitals für betriebsfremde Zwecke, insbesondere zur Ausschüttung an den oder die Gesellschafter.

Für Einpersonen-GmbHs ist die GmbH Gründung mittlerweile bereits online über das Unternehmerserviceportal möglich. Somit ist die Einschaltung eines Notars für die Ausarbeitung bzw Unterfertigung der Errichtungserklärung nicht mehr zwingend notwendig. Es reicht in diesem Fall die Einzahlung des Mindestkapitals bei der Bank. Diese erstellt eine Bankbestätigung, prüft die Identität mittels Ausweises und lässt eine Musterzeichnung der Unterschrift vornehmen. Die Bank scannt die Dokumente und übermittelt sie an das Firmenbuch.

Ein Notar ist aber auch für die Gründung einer Einpersonen-GmbH weiterhin dann einzuschalten, wenn in die Errichtungserklärung Regelungen aufgenommen werden sollen, die über den im GmbH Gesetz festgelegten Mindestinhalt hinausgehen.

Die GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Das ist bei den Einpersonen-GmbHs in aller Regel der Gründer bzw Gesellschafter. Bei Ausübung eines Gewerbes ist auch für die GmbH eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Sofern der Geschäftsführer nicht über die notwendige gewerbebehördliche Befähigung verfügt, muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer für mindestens der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit, also um die 20 Stunden pro Woche angestellt werden.

Auch für die GmbH ist innerhalb eines Monats ein Betriebseröffnungsbogen und zusätzlich ein Musterzeichnungsformular an das Finanzamt zu übermitteln


Stand 20.6.2021
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